Das Landgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 28.11.2019 zum Aktenzeichen 2 KLs 2/19 zwei Angeklagte wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zur Fälschung technischer Aufzeichnungen zu Gesamtfreiheitsstrafen von sieben Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahren und
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